Automatisieren Sie die Verwaltung Ihrer Insiderlisten
Bieten Sie ein sicheres, anonymes Online-Hinweisgebersystem an
Überwachen Sie mühelos die Handelstätigkeiten Ihrer Mitarbeiter
Optimieren Sie Ihre Haftungsregistrierung
IntegrityLog kann den Whistleblowing-Prozess für Ihr Unternehmen automatisieren, Zeit sparen und gewährleisten, dass Sie die Anforderungen einfach und sicher erfüllen. Alles ist auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten.
Sie erhalten Ihre eigene eindeutige URL für Ihr Whistleblowing-System, auf das sowohl die Mitarbeiter als auch das Compliance-Team zugreifen können. Wir stellen sicher, dass der Prozess den lokalen Richtlinien für die Verwaltung personenbezogener Daten entspricht. Sie können wählen, ob anonyme Meldungen zulässig sein sollen.
Zur vereinfachten Fallbearbeitung können Sie jederzeit auf ein zentrales Dashboard mit einer Übersicht aller noch nicht bestätigten, ablaufenden und bereits bearbeiteten Fälle zugreifen. Sie können jederzeit einen Bericht herunterladen, um hilfreiche Informationen zu Anzahl und Art der Meldungen sowie zum jeweiligen Bearbeitungsstatus einzusehen.
Sie erhalten die volle Kontrolle über die Dateneingabe in IntegrityLog. Damit ist das System perfekt auf Ihre Unternehmensrichtlinien und die lokale Gesetzgebung abgestimmt.
IntegrityLog befolgt alle bewährten Verfahren zum Schutz der Privatsphäre von Hinweisgebern. Die Plattform ist vollständig konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
IntegrityLog kann so angepasst werden, dass es sich nahtlos in das charakteristische Erscheinungsbild Ihres Unternehmens einfügt. Das Portal kann an Ihre eigenen Grafiken und Farben angepasst werden und bietet ein problemloses, verlässliches und vertrauensbildendes Erlebnis.
Ja, diese wurden in der EU mit der EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen verbindlich. Das System muss vertrauliche Meldekanäle umfassen, z. B. ein Webportal und eine spezielle Telefonleitung.
Alle öffentlichen und privaten Organisationen mit mindestens 250 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen bis zum 17. Dezember 2021 ein internes Meldesystem für Hinweisgeber einrichten. Für öffentliche und private Organisationen mit 50-249 Mitarbeitern ist die Frist der 17. Dezember 2023.
Organisationen können sich für die Rolle eines unabhängigen Ombudsmannes entscheiden. Sie können sich aber auch dafür entscheiden, interne Interessenvertreter mit der Bearbeitung der Meldungen zu beauftragen. In jedem Fall muss die Person, die die Meldung überprüft, dem Hinweisgeber antworten und ihm die getroffenen Maßnahmen und die Gründe für die Entscheidungen mitteilen. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie schreibt vor, dass Organisationen innerhalb von drei Monaten nach Erhalt einer Meldung auf interne Enthüllungen reagieren müssen.
In der EU hängt es von dem Land/den Ländern ab, in dem/denen Sie tätig sind. In Artikel 6 der Richtlinie heißt es, dass jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden kann, ob Organisationen im jeweiligen Hoheitsgebiet zur Entgegennahme anonymer Meldungen verpflichtet sind. Bitte informieren Sie sich über die örtliche Gesetzgebung, um herauszufinden, ob anonyme Meldungen zulässig sind.
Ja, IntegrityLog kann z. B. mit einer Telefon-Hotline verknüpft werden. Die beiden internen Berichtswege können sich gegenseitig ergänzen. Hinweisgeber, die sich Sorgen machen, dass ihre Stimme erkannt wird, können über das Online-Portal von IntegrityLog Meldungen einreichen.